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Am Dienstag, den 25. November, lud die Pastorale Einheit Meckenheim und Wachtberg die Mitglieder der Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte zum Ende ihrer Amtszeit zu einem gemeinsamen Dankeschön-Abend ins Dagernova Restaurant in Dernau ein. Rund 70 Personen, ehrenamtlich Engagierte mit ihren Partnerinnen und Partnern, folgten der Einladung.
Pfarrer Michael Maxeiner würdigte in seiner Ansprache die langjährige Arbeit der Gremien: „Im Namen unserer sechs Kirchengemeinden und des Pastoralteams danken wir Ihnen von Herzen für Ihr Engagement, Ihr Herzblut und Ihre Treue. Kirche lebt von Menschen, die sich einbringen. Bitte bringen Sie auch Ihre Erfahrung und Talente in die neue fusionierte Kirchengemeinde ein.“
Der Abend war geprägt von guter Stimmung, lebendigem Austausch und einem festlichen Essen. Besonders erfreulich war das Miteinander über Gemeindegrenzen hinweg, das die gewachsene Einheit sichtbar machte. Eine tänzerische Darbietung rundete den gelungenen Abend ab und ließ die Ehrenamtlichen die Wertschätzung für ihren Einsatz spürbar erfahren.
Zum Abschluss stellte Edith Anders, Kirchenvorstand St. Marien und Mitglied des Koordinierungsteams, gemeinsam mit Pfarrer Maxeiner das neue Logo der zukünftigen Kirchengemeinde St. Marien und St. Johannes der Täufer, Wachtberg und Meckenheim, die zum 1. Januar 2026 errichtet wird, vor. Als Zeichen des Aufbruchs erhielten die Gäste ein kleines Give-away, das ebenfalls das neue Logo trägt – ein Symbol für die gemeinsame Zukunft von Kirche vor Ort in Meckenheim und Wachtberg.
Kirchenvorstandswahl 2026 – Antrag auf Wahlzulassung in anderer Gemeinde
Im Zuge der Fusion der Pfarrei St. Marien Wachtberg und des Kirchengemeindeverbandes Meckenheim entsteht zum 01. Januar 2026 die neue Kirchengemeinde St. Marien und St. Johannes der Täufer Wachtberg und Meckenheim.
Unser Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat die Kirchenvorstandswahl für den 21./22. März 2026 angeordnet.
Der ursprünglich geplante Wahltermin im November 2025 wurde ausgesetzt.
Gemäß dem Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) der Erzdiözese Köln besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde zu stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens zum 20. Oktober 2025 bei der Kirchengemeinde eingereicht werden, in der das Wahlrecht ausgeübt werden soll.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind katholische Gläubige, die:
• spätestens sechs Monate vor dem Wahltag ihren Erstwohnsitz in der Erzdiözese Köln oder einer angrenzenden Diözese begründet haben,
• am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sind,
• und nicht durch gerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Wo finde ich die Antragsformulare?
Die Formulare liegen in den Pastoralbüros Meckenheim und Wachtberg aus und stehen auch auf unseren Gemeindewebseiten zum Download bereit.
Der "Ausblick", unsere neuen gemeinsamen Pfarrnachrichten!
Die aktuelle Gottesdienstordnung befindet sich unter dem Reiter "Glaube im Leben ➡️ Gottesdienste ➡️ Regelmäßige Gottesdienste oder dem folgenden Link:
An dieser Stelle finden Sie regelmäßig Themen und konkrete Aufgabenfelder, in denen wir uns über Ihr Mitwirken freuen würden. Haben Sie eigene Ideen, Wünsche und Anregungen? Auch diese sind uns herzlich willkommen.
Kinder- und Jugendtelefon: 116111
für betroffene Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge:
0800 1110111 oder 0800 1110222
Das Pfarrmagazin der katholischen Kirchengemeinde St. Marien Wachtberg
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Unser Familienzentrum versteht sich als Netzwerk unserer drei katholischen Kindertageseinrichtungen und dem gesamten pastoralen Angebot für Familien in unserer Pfarrei.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr.
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